Seite wählen

Ihr Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht für Landau

Ernst Krinner
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

„Nur auf einem guten Fundament lässt sich bauen.“

Das gilt nicht nur für die korrekte Berechnung der Statik, die Verwendung gutem Mauerwerks und einwandfreier Handwerksarbeit. Das gilt genauso für Ihre Verträge, die die rechtliche Grundlage für Ihr Bauwerk bieten.

Als Bauunternehmer beraten Sie Ihren Kunden – Ihr Ziel ist es, das Objekt zügig und mangelfrei abzuschließen.

Kontaktformular

Datenschutzhinweis

13 + 8 =

Als Bauherr haben Sie oft nur einmal im Leben mit dem Baurecht zu tun – bei einem Neubau, oder einem An- oder Umbau. Auch Sie als Bauherr möchten ein zügig fertiggestelltes und mangelfreies Objekt. Beide Seiten haben also das gleiche Ziel.

Dieses Ziel zu erreichen geht nur miteinander.

Doch auch bei der besten Zusammenarbeit kann es mal problematisch werden:

Es tauchen (vermeintliche) Mängel auf, Abschlagszahlungen werden (un-) berechtigt nicht bezahlt.

Sie brauchen nun eine schnelle Lösung. Denn für Sie als Bauunternehmer bedeutet Baustillstand Verluste, für Sie als Bauherr, dass Sie finanzielle Einbußen erleiden, länger Mietzahlungen zu leisten oder im schlimmsten Fall buchstäblich kein Dach über dem Kopf haben.

Wir führen Sie zu einer raschen Lösung, weil wir einerseits die technischen Probleme, wie auch die rechtliche Handhabe kennen. Durch Verhandlungserfahrung und zügiges Einschreiten verhindern wir jahrelange Streitigkeiten.
So schaffen wir es gemeinsam, Ihr Bauvorhaben auf ein sicheres Fundament zu stellen.

Besprechungsraum der Rechtsanwälte Dr. Kastl Krinner PartmbB, Landau

Unsere Öffnungszeiten

 

Montag – Donnerstag 8.00 Uhr – 17.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr – 13.00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten jederzeit gerne nach Vereinbarung.

Baurecht für Bauherrn

Ob Sie neu bauen, anbauen oder umbauen: Bauen ist komplex und spannend. Als Bauherr haben Sie oft nur einmal im Leben damit zu tun – anders als Architekten, Bauunternehmer und Handwerker. Und es geht um viel Geld. Umso wichtiger ist es, dass Sie mit uns auf einen erfahrenen Rechtsanwalt zurückgreifen können. Wir gehen den Weg mit Ihnen gemeinsam – von der Planung, während und nach der Bauausführung und wenn es um Baumängel oder unberechtigter Zahlungsansprüche geht.

Baurecht für Bauunternehmer / Handwerker

Als Unternehmer beraten Sie Ihren Kunden und setzen gemeinsam mit ihm seine Wünsche um. Als Unternehmer Sie möchten gute Arbeiten abliefern und dafür Ihren Lohn. Denken Sie von Anfang daran, Ihre Werklohnforderung abzusichern: Informieren Sie sich über Ihre Kunden und deren Bonität. Werden Sie frühzeitig tätig, wenn Sie an der Baustelle feststellen, dass bei Ihnen oder anderen Firmen die Zahlungen nicht pünktlich eingehen. Klären Sie mögliche künftige Abrechnungsprobleme schnell, solange Sie noch an der Baustelle tätig sind. Dann kann ein zahlungsunwilliger Bauherr die fällige Zahlung nicht „aussitzen“. Nutzen Sie die Ihnen gesetzlich zustehenden Sicherungsmittel für Ihre Werklohnforderung, wie die Bürgschaft nach § 648 a BGB und die Bauhandwerkersicherungshypothek. Dokumentieren Sie Behinderungen am Bau klar und beweissicher – ebenso wie zusätzliche und geänderte Leistungen. Und wenn es hakt: Wir wissen, dass Sie schnelle Lösungen brauchen und keine jahrelangen Rechtstreitigkeiten. Das Geld und die Energie dafür setzen Sie besser in Ihrem Unternehmen ein. Wir sprechen Ihre Sprache und kennen die technischen Probleme. Wir verhandeln schnell und kompetent für Sie; eine baubegleitende Mediation kann komplexe Probleme schnell lösen!

Bauvertrag für Bauherren

Zentral wichtig ist es, eine ausführliche Leistungsbeschreibung zu vereinbaren. Hier arbeiten wir gerne mit Ihrem Architekten zusammen oder prüfen das Vertragswerk Ihres Bauträgers. Die Art und Höhe der Vergütung ist zu regeln (Einheitspreis, Pauschalpreis). Dies ist besonders wichtig für später, wenn es darum geht, ob zusätzliche Leistungen bezahlt werden müssen. Weitere wichtige Gesichtspunkte im Bauvertrag sind: Sichern Sie den Fertigstellungstermin mit rechtlich wirksamer Vertragsstrafe ab! Regeln Sie, welcher Subunternehmer mit welcher Qualifikation an die Baustelle darf! Bestimmen Sie, wer Mehrkosten auslösen darf (- nur der Bauherr oder auch der Architekt?)! Vereinbaren Sie Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften! Mit uns hat Ihr Bauvertrag keine nachteiligen Lücken für Sie!

Bauverzögerungen – Bauherren

Bauzeitverzögerungen sind keine Seltenheit; die Mehrkosten hieraus sind oft erheblich. Die beste Sicherheit bietet Ihnen eine wirksam vereinbarte Vertragsstrafe. Hier ist die ständig wechselnde Rechtsprechung zu beachten. Denken Sie bei Verzögerungen an Ihre eigenen Mehrkosten. Diese können z. B. sein: Verlängerte Miete, Zwischenmiete, Umzugskosten, etc. Wir zeigen Ihnen, was Sie als Schaden geltend machen können.

Vertragserfüllungsbürgschaft für Bauherren

Aus einem Bauvertrag ergeben sich viele Pflichten für den Bauunternehmer. Sichern Sie sich als Bauherr Ihre Rechte mit einer Vertragserfüllungsbürgschaft, und dies nicht nur für den Fall, dass wegen Insolvenz des Bauunternehmers der Bau „stehen“ bleibt. Mit uns gehen Sie den sicheren Weg.

Abschlagsrechnung – Bauunternehmer

Stellen Sie Ihre Abschlagsrechnungen richtig. Alle Abschlagsrechnungen sind mit Nachweisen und Belegen zu erstellen. Spätestens bei den letzten Abschlagszahlungen kommen Einwände, dass die Abschlagsrechnung nicht prüfbar ist. Wir beraten Sie.

Bauhandwerkersicherungshypothek für Bauunternehmer

Bei Zahlungsverzug Ihres Kunden ist die Bauhandwerkersicherungshypothek schnell, effektiv und kostengünstig. Sie erhalten per einstweilige Verfügung innerhalb von ein bis zwei Wochen eine Vormerkung im Grundbuch, ohne dass der Auftraggeber und Grundstückseigentümer davon Kenntnis hat. Dieser bekommt dann sofort Probleme mit seiner Bank und Finanzierung: Er kann das Objekt nicht weiter verkaufen, weil das Grundbuch blockiert ist. Er hat sofortigen Handlungsbedarf und kann Ihre Rechnung nicht mehr „aussitzen“. Bauhandwerkersicherungshypothek mit uns – schnell an Ihr Geld kommen.

Behinderungen am Bau – Bauunternehmer

Zeigen Sie Behinderungen sofort an und dokumentieren Sie den Zugang der Behinderungsanzeige beweissicher. Das vermeidet späteren Streit um die Verantwortung für Bauzeitverzögerungen oder Ausführungsmängel.

Sicherungsbürgschaft nach § 648a BGB für Bauunternehmer

Sie haben das Recht, sofort ab Vertragsschluss eine Bürgschaft über die volle Vertragssumme zu verlangen. Nutzen Sie das spätestens, wenn Sie von Zahlungsproblemen an der Baustelle hören. Sicherungsbürgschaft mit uns – schnell an Ihr Geld kommen.

Zahlungsverzug des Bauherren – Bauunternehmer

Sichern Sie sich Ihr gutes Geld für Ihre gute Arbeit. Ist Ihr Kunde bei Abschlagszahlungen mit Zahlungen in Verzug: Handeln Sie  schnell und richtig! Nutzen Sie Ihre Position, solange Sie auf der Baustelle sind! Baueinstellung androhen, Bürgschaft nach § 648 a BGB fordern und Bauhandwerkersicherungshypothek beantragen. Bauhandwerkersicherungshypothek mit uns – schnell an Ihr Geld kommen.

Mängel – Bauherr

Wenn Mängel auftreten, will erst einmal niemand schuld sein. Hier stellt sich zuerst die Frage: Können Sie die Verantwortlichkeit(en) mit eigenen Fachleuten klären? Oder brauchen Sie einen Gutachter? Ist ein Privatgutachten besser, weil es sehr schnell erstellt wird oder brauchen Sie ein gerichtliches Beweisverfahren? Wird der Mangel nicht behoben, können Sie als der Bauherr den Mangel selbst beseitigen (lassen). Dazu können Sie vom Unternehmer einen Vorschuss auf die entstehenden Kosten verlangen oder die Vergütung mindern. Wann ist eine Kündigung des Vertrages die richtige Reaktion auf Mängel? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

Mängel – Bauunternehmer

Oft werden Baumängel gesucht und vorgeschoben, um Ihre Rechnung nicht zahlen zu müssen. Der Weg aus diesem „Spiel“ für Sie: Fordern Sie die Bürgschaft nach § 648 a BGB. Wird die Bürgschaft nicht gestellt, brauchen Sie nicht nachzubessern. Wir unterstützen Sie mit langjähriger Erfahrung!

Bauleistung dokumentieren – Bauunternehmer

Reagieren Sie schnell: Werkleistung dokumentieren und an Zwischenabnahmen denken; noch besser: Gestalten Sie Ihr  Leistungsverzeichnis richtig und behalten Sie das Nachtragsmanagement im Auge. Dokumentieren Sie  den Zugang Ihrer  Behinderungsanzeigen beweiskräftig. Wir beraten Sie.

Im Baurecht zu uns:

Sie erhalten von uns den für Sie optimalen Lösungsweg. Sie profitieren hierbei von unserer langjährigen Erfahrung und Kompetenz.

Sie haben den Kopf wieder frei: Wir nehmen Ihnen die Belastung ab, gehen den Weg mit Ihnen und schützen Sie vor falschen Entscheidungen, die unnötig Geld kosten.

Sie kennen Ihre Rechte, Pflichten und Chancen, weil wir Ihnen die rechtliche Linie an die Hand geben, aber auch praktische und pragmatische Lösungen – abseits von den juristischen Wegen – zeigen.

Sie verhandeln nicht alleine – mit unserem Fachwissen als Fachanwalt, der langjährigen Erfahrung und unserer Verhandlungsstrategie kommen Sie schneller an Ihr Ziel „kein Streit und mangelfreie Fertigstellung“.

Ein besonderer Service für Sie:

Eine baubegleitende Beratung/Mediation und Konfliktlösungsstrategie kann komplexe Probleme schnell lösen!

Die Mediation eignet sich hervorragend um bei Konflikten eine gemeinsame, schnelle und kostensparende Lösung zu finden und so gegebenenfalls auch eine weitere erfolgreiche Zusammenarbeit zu erreichen. Mediationen haben eine Erfolgsquote zwischen 80 und 90 %.

Besuchen Sie uns

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Videoclips und Rechtstipps zum Baurecht

Im Isar-TV Landshut beantworten wir Ihnen als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht alle rechtlichen Fragen rund um das Thema Bauen: Von der Ausgestaltung Ihrer Bauverträge, über Mängelanzeigen, Nachbesserungen, Bauverzögerungen, Kündigungen und vieles mehr.
Alle Beiträge finden Sie hier: